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Dokument-ID: 1060732
12.3 Brandschutz bei Notbetrieb und Kurzarbeit
Definition Kurzarbeit
Kurzarbeit, wie derzeit speziell in Österreich aufgrund der Coronakrise viele Unternehmen umsetzen, bedeutet, dass die Arbeitnehmer vorübergehend weniger bis gar nicht arbeiten können, weil ein erheblicher Arbeitsausfall gegeben ist.