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Dokument-ID: 454221
7.1 Nichtraucherschutz
Arbeitsschutz – Gesundheitswesen – Gewerberecht
Das Arbeitsschutzrecht regelt den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz, die bei ihrer Tätigkeit Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind. Als Nichtraucher:innen sind daher auch Arbeitnehmer:innen vor den Einwirkungen von Tabakrauch zu schützen, soweit es die Art des Betriebs zulässt.