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Josef Kerschhagl - Ernst Piller - Andrea Lechner-Thomann - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Nichtraucherschutz

Arbeitsschutz – Gesundheitswesen – Gewerberecht

Das Arbeitsschutzrecht regelt den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmer:innen am Arbeitsplatz, die bei ihrer Tätigkeit Gefahren und Belastungen ausgesetzt sind. Als Nichtraucher:innen sind daher auch Arbeitnehmer:innen vor den Einwirkungen von Tabakrauch zu schützen, soweit es die Art des Betriebs zulässt.

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