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Neu Dokument-ID: 1239903

Redaktion FORUM Media - Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4 Flüssiggas-VO – Lagerung von Flüssiggas

Grundlegende Anforderungen an Lagerräume

In Räumen, in denen Flüssiggas gelagert wird, und in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich keine Gefahrenquellen, wie Rauchfangöffnungen, Kanaleinläufe, Gruben, Kelleröffnungen oder sonstige Verbindungen zu allseits unter dem angrenzenden Niveau liegenden Räumen, Öffnungen von Lüftungsanlagen, Heizeinrichtungen oder Klimaanlagen befinden.

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