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Dokument-ID: 414006
15.1 Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen
Wann dürfen Lehrlinge ausgebildet werden?
Grundlage für die Genehmigung, Lehrlinge in einem Betrieb ausbilden zu dürfen, ist ein Feststellungsbescheid der zuständigen Wirtschaftskammer. Im Zuge eines Feststellungsverfahrens wird auf Antrag des Unternehmens geprüft, ob eine Ausbildung im gewünschten Lehrberuf gemäß der Ausbildungsordnung ganz, teilweise oder nicht möglich ist.