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Dokument-ID: 1074013
10 Objektfunkanlagen – TRVB 159
Allgemeine Anforderungen
Zweck
Eine Objektfunkanlage dient als örtliche Sende- und Empfangseinrichtung zur Gewährleistung einer gesicherten Funkkommunikation für die Einsatzkräfte sowohl innerhalb eines Gebäudes als auch aus dem Gebäude nach außen bzw von außen in das Gebäude.