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Dokument-ID: 1128039
7.4.4 Lagerung in Apotheken mit Apothekenbetriebsordnung 2005
In der VbF 1991 musste man darauf achten, dass die einzelnen Bestimmungen in vielen verschiedenen Paragraphen zu finden waren. Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten hat nun gemäß der VbF 2023 zusätzlich zurApothekenbetriebsordnung 2005 zu erfolgen.