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Dokument-ID: 985157
8.1.5 Überprüfungen und Kontrollen – ESV 2012
Kontrollen
Arbeitgeber/innen haben für die in Arbeitsstätten und auf Baustellen installierten elektrischen Anlagen und für die den Arbeitskräften zur Verfügung gestellten ortsbeweglichen elektrischen Betriebsmittel folgende Kontrollen zu veranlassen: