8.1.1 Rechtliche Bestimmungen – Elektrotechnikgesetz (ETG) und Elektrotechnikverordnung (ETV 2020)
Grundlage für sämtliche sicherheitstechnischen Anforderungen elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel ist das Elektrotechnikgesetz (ETG 1992), BGBl 106/1993 idF BGBl I 204/2022. Zielbestimmung dieses Gesetzes – abgesehen von der Grundsatzbestimmung der Einheitlichkeit elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen in technischer Hinsicht nach den Prinzipien der Normalisierung und Typisierung im gesamten Bundesgebiet – ist die Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Personen und von Sachen bei der Herstellung, Errichtung, Instandhaltung und dem Betrieb elektrotechnischer Einrichtungen. Somit ist neben dem Personenschutz (Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag) auch der Schutz von Sachwerten (Schutz gegen Brand und Explosion) Gegenstand der gesetzlichen Regelungen.