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Dokument-ID: 1029504
9.1.5 Definition wesentlicher Veränderung/Verkettung von Maschinen sowie daraus entstehender Verpflichtungen im Brandschutz
Üblicherweise liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Verpflichtungen laut Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 bei jenen Personen/Organisationen, welche die Maschine erstmalig in Österreich in Verkehr bringen. Dies erfolgt zumeist entgeltlich und in Erfüllung gewerblicher Auftragsleistungen.