Neu
Dokument-ID: 1086008
13.1 Sicherheit in Kläranlagen
Jeder Arbeit-DienstgeberIn ist seit dem Inkrafttreten des „neuen“ EU-weit gültigen Arbeit-Dienstnehmerschutzrechtes (für Österreich seit 1995) verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherheit, Gesundheit, Hygiene etc für die Arbeit-DienstnehmerInnen zu treffen. Dadurch können die EU-Vorgaben, dass keine Wettbewerbsverzerrungen bzw Marktungleichheiten entstehen, erfüllt werden.