9.6 Behandlungspflichten iSd österreichischen Batterienverordnung
Hinweis:
Die bisherigen Bestimmungen des österr Rechts gelten ab 18. August 2025 fort, sofern sie über die Mindeststandards der EU-Batterienverordnung hinausgehen oder diese ergänzen.
Verpflichtungsträger
Die Verantwortung für die Behandlung nach dem Stand der Technik liegt bei den Herstellern bzw bei den für sie tätigen Sammel- und Verwertungssystemen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Behandlung ausschließlich in Anlagen erfolgt, die die im Anhang 1 geforderten Mindesteffizienzen sicherstellen. Das ist durch entsprechende Aufzeichnungen des In- und Outputs zu dokumentieren.