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Neu Dokument-ID: 472664

Stefan Brezovich - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.6 Behandlungspflichten iSd österreichischen Batterienverordnung

Hinweis:

Die bisherigen Bestimmungen des österr Rechts gelten ab 18. August 2025 fort, sofern sie über die Mindeststandards der EU-Batterienverordnung hinausgehen oder diese ergänzen.

Verpflichtungsträger

Die Verantwortung für die Behandlung nach dem Stand der Technik liegt bei den Herstellern bzw bei den für sie tätigen Sammel- und Verwertungssystemen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Behandlung ausschließlich in Anlagen erfolgt, die die im Anhang 1 geforderten Mindesteffizienzen sicherstellen. Das ist durch entsprechende Aufzeichnungen des In- und Outputs zu dokumentieren.

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