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Dokument-ID: 249883
3.5 Lager – Standardlager – Brandbekämpfung
Die TRVB N 142 „Brandschutz in Lagern“ legt in ihrem Pkt 3.3 vorwiegend Anforderungen an die Löschwasserversorgung fest. Bezüglich der Ersten und Erweiterten Löschhilfe verweist sie auf die Regelungen der TRVB F 124 („Erste und Erweiterte Löschhilfe“). Zusätzlich wird bestimmt, dass handgesteuerte, motorisch angetriebene Fördermittel (zB elektrische Handstapler“) stets einen tragbaren Feuerlöscher (veraltet auch als „Handfeuerlöscher“ bezeichnet) mitzuführen haben.