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Dokument-ID: 257925
5.2 Inhalte von Brandschutzplänen
Grundlegende Anforderungen
Die Brandschutzpläne müssen Raumeinteilungen, Brandabschnitte, Flucht- bzw Zugangsmöglichkeiten, Vorkehrungen für den Brandfall oder andere Schadensfälle, sowie Hinweise auf besondere Gefahren in übersichtlicher Weise darstellen.