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Dokument-ID: 477785
6.2 Bauliche Anforderungen an Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Allgemeine Anforderungen an Baustoffe
Verwendete Baustoffe für Fassaden, Treppenhäuser, Gänge, Dächer und nicht ausgebaute Dachräume müssen in ihrem Brandverhalten grundsätzlich den Anforderungen der Tabelle 1 der OIB-Richtlinie 2.3 entsprechen.