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Dokument-ID: 1183742
7.1.1 Brennbare Flüssigkeiten: Übergangsvorschriften durch die Novelle 2024
Lagerbehälter müssen in Abhängigkeit von ihrem Herstellungsjahr dem § 6 Abs 4 letzter Satz und dem § 8 Abs 2 Z 1 und Z 5 bis zu folgenden Terminen entsprechen: