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Dokument-ID: 985175
7.2.2 Sprinkleranlagen – Pflichten des Betreibers
Der Betreiber einer Sprinkleranlage ist dafür verantwortlich, dass die Anlage in Betrieb und funktionsfähig ist. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Inspektions- und Wartungsarbeiten sowie die Eigenkontrollen gemäß Terminvorgaben durchgeführt werden. Bei Abweichungen vom Soll-Zustand hat er unverzüglich eine Instandsetzung durchführen zu lassen.