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Neu Dokument-ID: 1121069

Clemens Purtscher - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Explosionsschutz bei Kälteanlagen

Die DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ sieht in Kap 2.35 Maßnahmen für den Explosionsschutz bei Kälteanlagen vor. Bei der Klassifizierung der Kältemittel in Gruppen richtet sich diese nach der ÖNORM EN 378-1:2021-06-01.

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