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Dokument-ID: 1066463
17 Brandschutz bei Fliegenden Bauten
Als Fliegende Bauten werden bauliche Anlagen definiert, die dafür geeignet und dazu bestimmt sind, an verschiedenen Orten ohne Substanzverlust wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Typische Fliegende Bauten sind Zelte für bestimmte Veranstaltungen oder als vorübergehende Lagerfläche bei räumlichen Engpässen in Industrie und Gewerbe.