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Neu Dokument-ID: 803598

Erich Rosenbach - Gernot Wurm | Muster | Formular

3.3.2 Industrieunfallrecht – Industrieunfall-Meldung

Nach der Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015 in Verbindung mit der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 bzw der Abfall-Industrieunfallverordnung 2018 – A-IUV iVm dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002 sind Industrieunfälle in Betrieben, die dem Abschnitt 8a der GewO (Abschnitt betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen [Seveso-Betriebe]) bzw den Bestimmungen der §§ 59a bis 59j AWG 2002 unterliegen, unverzüglich unter Angaben zu den in § 4 der IUV 2015 bzw der A-IUV festgelegten Punkten der Anlagengenehmigungsbehörde zu melden.

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