12.1 Bürogebäude – Organisatorischer Brandschutz
Die TRVB N 116 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden – Teil 2: Betriebliche Maßnahmen“ wurde 2021 aufgehoben. Stattdessen sind nunmehr die OIB-Richtlinien heranzuziehen, hier insbesondere die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, sowie die TRVB 119 (O) und TRVB 120 (O). Informationen zu den von der OIB-Richtlinie 2 gestellten baulichen Anforderungen an Bürogebäude finden Sie in diesem und anderen WEKA-Werken.
Für Bürogebäude, die gemäß der TRVB 116 und 115 errichtet wurden, können diese nach Maßgabe des geltenden Bestandsschutzes weiterhin herangezogen werden.