3.2 Brandschutzbeauftragte
In der Stellenbeschreibung sind die Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten zu regeln und festzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Aufgaben eindeutig beschrieben werden, um die Verantwortlichkeiten möglichst genau zu regeln. Im Schadensfall spielt das eine wesentliche Rolle. Die Rechte und Pflichten der Brandschutzbeauftragten sind aber in der Arbeitsstättenverordnung und in der TRVB 119 detailliert ausgeführt, sodass in der Stellenbeschreibung partiell auf diese Regelungen verwiesen werden kann.