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Dokument-ID: 1029510
9.1.6 Risikoanalyse im Bereich Brandschutz bei Maschinen
Nach § 5 Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 entstehen im Zuge des Inverkehrbringens bzw des Inbetriebnehmens von Maschinen Herstellerverpflichtungen. Diese gelten auch bei wesentlichen Änderungen von Maschinen oder bei Kombination von Einzelmaschinen zu einer neuen Gesamtheit von Maschinen, zB Erweiterungen von Maschinen.