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Dokument-ID: 454288
7.4 Rauchverbote nach Tabakgesetz
Außerhalb des Arbeitsschutzes und des allgemeinen Arbeitsrechts ist weiters das Rauchverbot nach dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz (TRNSG), BGBl Nr 431/1995, zu beachten (Kompetenztatbestand Gesundheitswesen).