4.3 Beurteilung der Gefahren, Risikobewertung
Wie in den vorgehenden Abschnitten dargestellt, sind die Gefahren im Zusammenhang mit den daraus resultierenden Risiken, dh unter Einbeziehung der Auswirkungen, zu beurteilen. Wesentlich dabei ist, eine Metrik/ein Schema für die Festlegung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Ereignisses (dh die Realisierung der Gefahr) und die Größe der daraus resultierenden Auswirkung festzulegen. Solche Metriken können, müssen aber nicht quantitativ sein. Für eine grobe Gefahrenbeurteilung reicht in der Regel eine Quantifizierung in verbaler Form aus. Quantifizierungen in verbaler Form sollten jedoch auch, zumindest in einer groben Form, definiert und mit konkreten Zahlenwerten hinterlegt werden.