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Dokument-ID: 1175624
11.9 Sprengarbeitenverordnung
Die mit Dezember 2023 novellierte Sprengarbeitenverordnung (SprengV) trifft ebenfalls Aussagen zur Lagerung und zum Umgang mit Sprengmitteln. Die Übernahme, Lagerung und Entnahme von Sprengmitteln ist in § 7 geregelt. Dabei werden eine Reihe von Anforderungen definiert: