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Dokument-ID: 985168
7.1.4 Ortsfeste Löschwasseranlagen – Überprüfungen
Kontrollbuch
Die für die Löschwasseranlage verantwortliche Person hat ein Kontrollbuch zu führen und fünf Jahre über die Betriebsdauer der Anlage hinaus verfügbar zu halten. Der Zustand der Anlage sowie alle Ereignisse, welche die Anlage betreffen, werden im Kontrollbuch dokumentiert.