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Dokument-ID: 987556
10.2 Flucht- und Rettungshilfsmittel für bewegungseingeschränkte Personen
Die Barrierefreiheit des Bauens ist eine Grundsatzanforderung des europäischen Rechts, spiegelt sie doch auch das zentrale und verfassungsmäßig verankerte Grundrecht der Gleichbehandlung in einem bestimmten Bereich wider.