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Dokument-ID: 478076
6.6 Anforderungen bei Fluchtniveau von mehr als 90 m
Brandschutzkonzept
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m sind die in der OIB-Richtlinie 2.3 angeführten Anforderungen nicht ausreichend. Infolge der Komplexität derartiger Gebäude können keine allgemein gültigen Anforderungen mehr festgelegt werden. Daher ist hier die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erforderlich. Dieses hat dem OIB-Leitfaden „Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ zu entsprechen und insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: