6.1 OIB-Richtlinie 2.3 – Grundsätzliche Anforderungen
Hinweis:
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Ausgabe 2015 der OIB-Richtlinie 2.3. Im April 2019 wurde eine an einigen Stellen veränderte Neufassung der OIB-Richtlinie 2.3 beschlossen, die in weiterer Folge von den Bundesländern in Rechtskraft gesetzt werden wird. Die Neuerungen sind im Folgenden als Hinweise eingefügt. Für den Zeitpunkt ihrer Anwendbarkeit sind die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer zu beachten. Der aktuelle Stand der Umsetzung in den Bundesländern ist unter www.oib.or.at einsehbar.