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Andrea Schwarz-Hausmann - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.5 Spezialfragen

Nachfolgend werden einige Aspekte beleuchtet, die brandschutzrechtlich in der Praxis immer wieder relevant sind.

Arztpraxis/Ordination

In der Arztpraxis sollte auch zumindest ein Notfallplan bestehen. Auch in kleineren Ordinationen sollten die anwesenden Mitarbeiter mit den Mitteln der Ersten Löschhilfe – also den zur Verfügung stehenden tragbaren Feuerlöschern – vertraut sein. Insbesondere wenn die Ordination nur über Stiegenhäuser erreichbar ist, sollten die Mitarbeiter auch mit dem Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen vertraut sein, da diesen im Fluchtfall geholfen werden muss. Für kleine Arbeitsstätten, in denen weder Brandschutzbeauftragter noch Brandschutzwart eingerichtet oder vorgeschrieben sind, müssen Arbeitgeber gemäß ASchG Personen bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung zuständig sind. Diese Vorschrift gilt auch für Arztpraxen!

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