9.1.2 Rechtliche Grundlagen und normative Anforderungen an den Brandschutz bei Maschinen
Freier Warenverkehr für Maschinen innerhalb der Europäischen Union
Das Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen innerhalb der Europäischen Union, sowie die damit verbundenen Verpflichtungen zur Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen, der Prüfung und der Kennzeichnung von Maschinen sind in der Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Maschinenrichtlinie) geregelt. Über diese Richtlinie soll neben der Sicherheit von Maschinen auch der freie innergemeinschaftliche Warenverkehr sichergestellt werden.