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Dokument-ID: 478005
6.5 Anforderungen bei Fluchtniveau zwischen 32 m und 90 m
Gebäudetechnik
Bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m sind die Brandschutzklappen motorgesteuert auszuführen.
Es muss gewährleistet werden, dass bei einem Stromausfall die sicherheitstechnischen Einrichtungen des Gebäudes weiterhin funktionieren. Daher ist eine Stromquelle einzurichten, die vom allgemeinen Stromnetz unabhängig ist und sich bei Netzausfall automatisch einschaltet. Außerdem muss sie an sicherer Stelle händisch eingeschaltet werden können.