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Dokument-ID: 593951
10.2 Überdachte Stellplätze
Die OIB-Richtlinie 2.2 teilt die überdachten Stellplätze in drei Kategorien ein, für die unterschiedliche Anforderungen gelten:
- überdachte Stellplätze mit max 50 m² Nutzfläche
- überdachte Stellplätze
- mit mehr als 50 m² und max 250 m² Nutzfläche oder
- mit mehr als 250 m² Nutzfläche, wenn sie keine überdachte Fahrgasse aufweisen und ihre Längsausdehnung max 60 m beträgt
- überdachte Stellplätze mit mehr als 250 m² Nutzfläche
- mit überdachten Fahrgassen oder
- ohne überdachte Fahrgasse, wenn die Längsausdehnung mehr als 60 m ausmacht