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Dokument-ID: 1195834
7.3.2 Feinsprüh-Löschanlagen – Kontrollen
Kontrollen von Feinsprüh-Löschanlagen
Löschanlagenwart
Die Zuständigkeit für die Durchführung bzw Veranlassung der erforderlichen Inspektionen, Instandhaltungen und Prüfungen liegt beim Löschanlagenwart. Weitere Aufgaben des Löschanlagenwarts sind: