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Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.2 Normentechnische Anforderungen – Explosionsschutz

OVE E 8065:2023-06-01 – „Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“

Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen in gasexplosionsgefährdeten und/oder staubexplosionsgefährdeten Bereichen sind die harmonisierten Europanormen der Reihe EN 60079 (bzw nunmehr OVE EN IEC 60079) „Explosionsgefährdete Bereiche“. Hierunter sind insbesondere die Teile 0:2019-11-01 mit der Berichtigung 0/AC:2021-05-01 („Betriebsmittel, allgemeine Anforderungen“), 14:2014-11-01 mit der Berichtigung 14/AC:2016-08-01 („Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen“), 17:2014-11-01 („Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen“), 19:2021-08-01 („Gerätereparatur, Überholung und Regenerierung“) und 25:2011-07-01 mit der Berichtigung 25/AC:2014-03-01 („Eigensichere Systeme“) mit der Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020 in Form der entsprechenden ÖVE/ÖNORM in den Anhang II zur ETV als „kundgemachte elektrotechnische Normen“ aufgenommen worden (Anm: die Berichtigung 0/AC:2021-05-01 der EN IEC 60079-0:2019-11-01 erfolgte als OVE EN IEC-Norm und die Berichtigung 14/AC:2016-08-01 der EN 60079-14:2014-11-01 als OVE EN-Norm).

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