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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.1 Kennzeichnung von Lagerräumen, Lagergebäuden und Lagerbereichen sowie Sicherheitslagerschränken

Die Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und sicherheitsrelevanten Bereichen wie Lagerräumen, Lagergebäuden und Lagerbereichen erfolgt gemäß VO über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, BGBl II Nr 101/1997, im § 1a mit Novelle BGBl II Nr 184/2015 (seit 01.07.2015).

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