2 Grundsätze der Brandbekämpfung
Oberster und in jedem Fall geltender Grundsatz – nicht nur bei der Brandbekämpfung, sondern bei jedem Einsatz – ist der absolute Vorrang der Menschenrettung. Das bedeutet, dass schon bei der Erkundung der Einsatzstelle die erste Aufmerksamkeit darauf gerichtet sein muss, ob und wo sich gefährdete Menschen aufhalten könnten. Reichen dazu die persönlichen Wahrnehmungen und Erfahrungswerte der Einsatzleitung oder die Aussagen anwesender Personen nicht aus, können Erkundungstrupps Räume oder Objekte auf die Anwesenheit von Menschen überprüfen.