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Dokument-ID: 985166
8.2.1 TRVB 110 und wichtige Begriffe
Einleitung zur TRVB 110
In Gebäuden werden Installationen (haustechnische Leitungen) durch Wände und Decken geführt, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden. Ohne eine ordnungsgemäße Abschottung stellen diese eine Gefahr hinsichtlich Brand- und Rauchweiterleitung in angrenzende Wohnungen bzw Betriebseinheiten dar. Dies betrifft auch Installationsschächte, die zwischen Wohnungen und Betriebseinheiten angeordnet werden.