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Dokument-ID: 291505
2.2.4 Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen
Auf jedem Gerät und Schutzsystem müssen deutlich und unauslöschbar die folgenden Mindestangaben angebracht sein:
- Name und Anschrift des Herstellers
- CE-Kennzeichnung
- Bezeichnung der Serie und des Typs, gegebenenfalls die Seriennummer
- das Baujahr
- das spezielle Kennzeichen zur Verhütung von Explosionen