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Dokument-ID: 293857
15.4.2 Einbindung der Einsatzkräfte
Sollte es trotz aller Maßnahmen zu einem Störfall kommen, ist es die örtlich zuständige Feuerwehr, welche alle zur Brandbekämpfung notwendigen Maßnahmen ergreift. Um eine effiziente Brandbekämpfung vornehmen zu können, bedient sich die Einsatzorganisation dabei der vor Ort befindlichen Infrastruktur. Je nach Bundesland sind die örtlichen Feuerwehren dabei nicht zwingend in das Behördenverfahren zur Genehmigung eines Betriebsstandortes eingebunden.