9.1 Überblick: Rechtliche Grundlagen
Am 28. Juli 2023 wurde die neue EU-Batterienverordnung 2023/1542 kundgemacht. Sie trat zum Teil bereits mit 18. Februar 2024 in Kraft und ersetzt an sich mit 18. August 2025 die bestehende EU-Batterienrichtlinie und die entsprechende nationale Umsetzung (die österreichische Batterienverordnung) – abgesehen von punktuellen Übergangsbestimmungen zur Gänze. Die EU-Batterienverordnung ist Teil des Europäischen Green Deals und des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission.
Zwar gilt die EU-Batterienverordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar und direkt und ist als EU-Verordnung auch nicht ins nationale Recht umzusetzen, dennoch benötigt sie zu ihrer Anwendung auch nationale Begleitregelungen. Dies vor allem in Zusammenhang mit der Marktüberwachung und im Besonderen hinsichtlich des Kapitels VIII der EU-Batterienverordnung zur Abfallbewirtschaftung. In weiten Teilen hat diese EU-Verordnung in Wirklichkeit eigentlich Richtlinien-Charakter und benötigt eine inhaltliche nationale „Begleitgesetzgebung“. Daher wird auch von einer „hinkenden Verordnung“ gesprochen.
Aufgrund einiger offener inhaltlicher Fragen, die jedoch für die Erlassung der erforderlichen nationalen Begleitregelungen geklärt werden müssen, und der fehlenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakte, konnte das geplante Begleitgesetz zur Umsetzung der EU-Batterienverordnung und die Anpassungsnovelle zum AWG 2002 nicht zeitgerecht vor dem 18. August 2025 fertiggestellt und erlassen werden.
Daher gelten vorrangig die Regelungen zur Abfallbewirtschaftung aus der EU-Batterienverordnung unmittelbar. Ergänzend dazu gilt bis auf Weiteres die bisherige österreichische Batterienverordnung „in unionsrechtskonformer Auslegung“ fort.
Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren in Österreich schnellstmöglich abzuschließen, um damit für alle Beteiligten weitere Rechtssicherheit zu schaffen.
Batterienverordnung
Die am 16. Mai 2008 in Kraft getretene Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren (BatterienVO), BGBl II Nr 159/2008, setzt die Vorgaben der europäischen Batterien-Richtlinie 2006/66/EG in österreichisches Recht um.