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Neu Dokument-ID: 1137662

Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.4 Allgemeine Lagerungsbestimmungen und -verbote

Lagerung

Eine Lagerung im Sinne dieser Verordnung liegt auch vor, wenn pyrotechnische Gegenstände kurzzeitig vorrätig gehalten, zur Schau gestellt oder zum Verkauf bereitgehalten werden.

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