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Dokument-ID: 1035009
8.6.2 Maßnahmen bei besonderen Brandrisiken
Grundsätzlich ist gemäß Teil 4-422 der OVE E 8101:2025-10-01 die Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln auf das für die durchzuführenden Tätigkeiten in einer Betriebsstätte notwendige Ausmaß zu beschränken. Ausgenommen davon sind Kabel- und Leitungssysteme. Bei der Auswahl und Installation sind die unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen wie auch die in einem Fehlerfall zu erwartenden Temperaturerhöhungen zu berücksichtigen.