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Neu Dokument-ID: 985902

FORUM Media (gwir) - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

6 Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111

Begriff und Abgrenzung

Rechtsgrundlagen

In der TRVB 111 „Rauchabzug für Stiegenhäuser“ sind die Mindestanforderungen für den Rauchabzug in Stiegenhäusern festgelegt. Primär gelten bundes- und landesgesetzliche Vorschriften. Zu berücksichtigen sind auch entsprechende Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik.

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