12.4 Bürogebäude – bauliche Anforderungen und Brandschutzmaßnahmen (TRVB 115)
Hinweis:
Die TRVB N 115 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden – Teil 1 – Bauliche Maßnahmen“ wurde 2011 aufgehoben. Stattdessen sind nunmehr die OIB-Richtlinien heranzuziehen, hier insbesondere die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“. Informationen zu den von der OIB-Richtlinie 2 gestellten baulichen Anforderungen an Bürogebäude finden Sie in diesem und anderen WEKA-Werken.
Für Bürogebäude, die gemäß der TRVB 115 errichtet wurden, wird diese nach Maßgabe des geltenden Bestandsschutzes weiterhin herangezogen. Die Anforderungen der TRVB 115 werden hier beschrieben.