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Dokument-ID: 973120
13.6 Brandverhütungsmaßnahmen
Die Festlegung und Aktualisierung von allgemeinen Brandverhütungsmaßnahmen stellt einen wesentlichen Teil der Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten dar und verlangt zum einen die Kenntnis der Brandschutzvorschriften, aber auch die Kenntnis des Betriebes und der betrieblichen Abläufe. Beispielhaft werden dazu durch die TRVB 144 N „Beherbergungsbetriebe – Betriebliche Maßnahmen“ aufgezählt: