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Dokument-ID: 985846
4.5 Kontrollen, Überprüfungen
Probealarme, Wartung und Instandhaltung
Probealarme
Für Überprüfungen der Funktionsfähigkeit der BMA durch Probealarme gelten die Bestimmungen der Pkte 6.6 und 6.7 der TRVB S 114 „Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren“: