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Andrea Schwarz-Hausmann - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3 Anforderungen an Fluchtwege

Fluchtwege – Definition

Ein Fluchtweg ist ein Gehweg, auf dem nicht beeinträchtigte Benutzer des Beherbergungsbetriebes im Gefahrenfall ohne fremde Hilfe einen sicheren Ort im Freien erreichen können. Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Behinderung können auch auf Fluchtwegen Hilfe benötigen. Ein Ort im Freien ist dann als sicher anzusehen, wenn das Verlassen des Areals unmittelbar über eine öffentliche Straße oder mittelbar über einen Privatweg möglich ist. Ein nur über den Beherbergungsbetrieb zugänglicher, wenn auch unversperrter, aber innen liegender Hof ist daher als Fluchtweg ungeeignet.

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