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Dokument-ID: 1003116
3.4 Interventionsdienst
Aufgaben
Der Pkt 9.3 der TRVB 114 „Anschaltebedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren“ erklärt die Einrichtung eines Interventionsdienstes (IVD) zur Voraussetzung des Betriebs einer Brandmeldeanlage mit Interventionsschaltung. Zu dessen Aufgaben zählen (siehe auch TRVB 001 „Definitionen“):