9 Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
Allgemeine Anforderungen
Die TRVB 158 S 15 definiert elektroakustische Notfallsysteme als „Alarmierungssysteme, die Aufmerksamkeitssignale und Sprachdurchsagen zur Alarmierung in Notfallsituationen über Lautsprecher übertragen“. Anders als bei Sirenen und dergleichen wird also nicht nur ein Alarmsignal ausgestrahlt, sonders es werden nach einem Aufmerksamkeitssignal („Alarmton“) gezielte sprachliche Informationen an die vom Alarmfall betroffenen Personen übermittelt. Elektroakustische Notfallsysteme (ENS) werden daher auch als „Voice Alarm Systems“ bezeichnet.